Das Europäische Parlament hat am 7. September 2006 eine Entschließung zum Europäischen Vertragsrecht angenommen. Das Parlament wiederholt in seiner Entschließung, dass der Binnenmarkt ohne eine weitere Harmonisierung im Bereich Zivilrecht nicht funktionsfähig sei. Es bestünde daher die Notwendigkeit, die Arbeiten
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