Die Wohnungseigentümergemeinschaft, ihr Hausmeister – und die Insolvenzgeldumlage

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen für von ihnen im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigte keine Insolvenzgeld-Umlage zahlen.

Wohnungseigentumsgemeinschaften können zur Zahlung einer Insolvenzgeld-Umlage für die von ihnen zur ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigten (Hausmeister, Reinigungskräfte, usw.) nicht herangezogen

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Der Insolvenzantrag des Finanzamtes

Ermessensfehlgebrauch liegt nicht bereits deswegen vor, weil die Vollstreckungsrückstände noch nicht bestandskräftig sind, auch dann nicht, wenn es sich hierbei um Schätzungsbescheide handelt. Ein sehr zügig, d. h. bereits drei Monate nach Fälligkeit der Steuerschulden, gestellter Antrag Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Insolvenzanfechtung von Gehaltszahlungen – verfassungsgemäß und ohne Ausschlussfristen

Die Anfechtungstatbestände der §§ 129 ff. InsO sind nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts auch insoweit verfassungskonform, wie sie die Anfechtung von unter dem Druck von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bzw. durch Zwangsvollstreckung erlangter Zahlungen von Arbeitsentgelt ermöglichen.

Die Ausschlussfristen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen

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