Prognose einer drohenden Zahlungsunfähigkeit

In die Prognose, die bei der Prüfung drohender Zahlungsunfähigkeit vorzunehmen ist, sind auch Zahlungspflichten einzubeziehen, deren Fälligkeit im Prognosezeitraum nicht sicher, aber überwiegend wahrscheinlich ist.

Der Schuldner handelt mit Benachteiligungsvorsatz, wenn er die Benachteiligung der Gläubiger als Erfolg seiner Rechtshandlung

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Lohnzahlungen vom Schwesterunternehmen

Auch Lohnzahlungen, die durch ein Schwesterunternehmen des Arbeitgebers erfolgen, können in der Insolvenz des Arbeitgebers der Insolvenzanfechtung unterliegen.

Die Insolvenzordnung gibt dem Insolvenzverwalter mit den Anfechtungstatbeständen in §§ 129 ff. InsO eine Handhabe, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene, ungerechtfertigte Schmälerungen

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