Lösungsklauseln in Dauerlieferverträgen

Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie, die an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, sind unwirksam.

Konkret beurteilte der Bundesgerichtshof die folgende Vertragsklausel in einem Energielieferungsvertrag als unwirksam: „Der Vertrag endet auch ohne Kündigung automatisch,

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Abbuchungsauftrag für die Kreditraten – und die Insolvenzanfechtung

Die klauselmäßige Vereinbarung, Darlehen einer inländischen Bank zur Händlereinkaufsfinanzierung durch Lastschrifteinzug im Abbuchungsauftragsverfahren zu tilgen, ist wirksam. Erteilt ein dazu nicht verpflichteter Unternehmer seiner Bank zur Begleichung unternehmensbezogener Verbindlichkeiten einen Abbuchungsauftrag zugunsten bestimmter Gläubiger, so führt diese Zahlungsweise als im

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Der Vertragserbe im Insolvenzverfahren

Die Mitwirkung des vertraglich eingesetzten Erben an der Aufhebung seiner Erbeinsetzung ist höchstpersönlich und kann im Insolvenzverfahren nicht angefochten werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum erbrechtlichen Erwerb im Insolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter weder die in einem zweiten Erbvertrag vereinbarte

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Die Insolvenz des Steuerschuldners

Wird über das Vermögen des Steuerschuldners das Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren eröffnet, werden – vorbehaltlich spezieller steuergesetzlicher Fälligkeitsbestimmungen – die in diesem Zeitpunkt entstandenen Steuerforderungen gemäß § 220 Abs. 2 Satz 1 AO fällig, ohne dass es deren vorheriger Festsetzung durch

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Kontopfändung und Insolvenzanfechtung

Hat der Gläubiger außerhalb des Drei-Monats-Zeitraums ein Pfandrecht an einem Kontoguthaben des Schuldners erwirkt, liegt in der Überweisung des Guthabens von dem Schuldner an den Gläubiger wegen des insoweit bestehenden Absonderungsrechts keine Gläubigerbenachteiligung. Die Pfändung des Guthabens selbst unterliegt als

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Urkundsprozess und Insolvenzanfechtung

Gegen Forderungen an die Insolvenzmasse bestehen oftmals Einreden aus insolvenzrechtlichen Anfechtungsrechten. Wird die Forderung im Urkundsverfahren geltend gemacht, ist auch bereits im Urkundsprozess – und nicht erst im Nachverfahren – das Vorliegen einer wirksamen Insolvenzanfechtung zu prüfen.

Objektive Gläubigerbenachteiligung

Nach

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