Massezugehörigkeit von Lohnbestandteilen

Über die Massezugehörigkeit von Lohnbestandteilen hat das Prozessgericht zu entscheiden, wenn deutsche Gerichte für die Einzelzwangsvollstreckung nicht zuständig sind (etwa, weil der Insolvenzschulder inzwischen in der Schweiz arbeitet).

Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach § 36 Abs. 4 InsO folgt noch

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Insolvenzgeld für die zweite Insolvenz

Die Insolvenzgeldvorschriften des SGB III sind europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass ein zweites formelles Insolvenzereignis nach förmlichem Abschluss einer Insolvenzplanüberwachung zur Begründung des Insolvenzgeldanspruchs genügt.

Anspruch auf Insolvenzgeld haben gemäß § 183 SGB III in der hier maßgeblichen, bis zum 31.03.2012

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Verteilungsabwehrklage

Der Treuhänder ist während der Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners kraft Amtes befugt, das nachträgliche Erlöschen von Forderungen, die in das Schlussverzeichnis des Insolvenzverfahrens aufgenommen worden sind, gegen den jeweiligen Insolvenzgläubiger im Klagewege geltend zu machen (Verteilungsabwehrklage). Führt die Aufrechnung

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Mietvertragsübernahme als Gläubigerbenachteiligung

Eine mittelbare objektive Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, wenn durch die angefochtene Rechtshandlung eine Forderung des Anfechtungsgegners, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bloße Insolvenzforderung gewesen wäre, zur Masseverbindlichkeit aufgewertet wird. Eine Vertragsübernahme kann als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein. Ob

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Die Lizenz einer insolventen Spielbank

Im Falle der Insolvenz einer Spielbank gehört die erteilte Genehmigung zum Betrieb einer öffentlichen Spielbank nicht zur Insolvenzmasse. Bei Insolvenz einer Spielbank ist die zuständige Behörde vielmehr berechtigt und befugt, die Zulassung zum Betrieb einer öffentlichen Spielbank zu widerrufen.

So

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Umbuchung von Scheingewinnen eines Schnellballsystems

Die Umbuchung von in „Schneeballsystemen“ erzielten Scheingewinnen auf ein anderes Anlagekonto desselben Anlegers begründet keinen anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch.

Der Insolvenzverwalter kann die Auszahlung von in „Schneeballsystemen“ erzielten Scheingewinnen durch den späteren Insolvenzschuldner als objektiv unentgeltliche Leistung nach § 134 Abs. 1

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Insolvenzbeschlag für Steuererstattungsansprüche bei vorbehaltener Nachtragsverteilung

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandene, aber bereits während seiner Dauer begründete Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners unterliegen weiterhin dem Insolvenzbeschlag, falls mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre Nachtragsverteilung vorbehalten worden ist. Für solche dem Insolvenzbeschlag weiterhin unterliegenden Ansprüche gelten die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote.

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Insolvenzstraftat und Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist auch dann zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt worden ist, die Verurteilung nach dem Eröffnungsantrag jedoch getilgt worden ist. Die Versagung der Restschuldbefreiung setzt voraus, dass die Verurteilung vor der Entscheidung über die Restschuldbefreiung

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