Das Oberlandesgericht Dresden hat in den ersten vier der derzeit bei ihm anhängigen Parallelverfahren zu den sog. „Business-Tools“des Meta-Konzern (Faceboo, Instagram, WhatsApp) den Meta Konzern zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz in Höhe von jeweils 1500,- € sowie zur Unterlassung der
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Auflösung passiver Ausgleichsposten bei Organschaft
Das Urteil des Bundesfinanzhofs, wonach ein beim Organträger bestehender passiver Ausgleichsposten im Fall der Veräußerung der Organbeteiligung erfolgsneutral aufzulösen ist, will die Finanzverwaltung über den vom BFH entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwenden. Die Finanzverwaltung will vielmehr auch zukünftig von einer
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