Behörden sind grundsätzlich verpflichtet, den Vertretern der Presse die zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen. Der presserechtliche Auskunftsanspruch ist aber allein auf eine informative Mitteilung und auf die Beantwortung konkreter Fragen, nicht aber auf Informationszugang gerichtet. So
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