Eine Ausweisung wegen Vorfeldunterstützung des Terrorismus ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch gegen Ausländer mit deutschen Kindern möglich. Der Ausweisung eines in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen wegen Vorfeldunterstützung des Terrorismus steht die Tatsache, dass er minderjährige Kinder deutscher Staatsangehörigkeit
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