Ausweisungen assoziationsrechtlich begünstigter türkischer Staatsangehöriger sind bei Fehlen eines Rechtsbehelfsverfahrens, das auch eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Ausweisung ermöglicht, nach dem Außerkrafttreten der Richtlinie 64/221/EWG mit Wirkung vom 30.04.2006 von nicht vornherein unheilbar rechtswidrig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil
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