Eine falsche Anrede in der Ablehnung einer Bewerbung stellt keine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft dar.
In einem jetzt vom Arbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Rechtsstreit bewarb sich die Klägerin bei der Beklagten um die Stelle als lebensmitteltechnische Assistentin. Ihre Bewerbung wurde abgelehnt.
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