Die Geschäfts- und Mitwirkungsregeln eines überbesetzten Spruchkörpers müssen die Mitwirkung im Voraus generellabstrakt regeln und dürfen keinen vermeidbaren Spielraum lassen. Sofern dem – auch bei der Änderung – Rechnung getragen ist, dürfen Mitwirkungsregeln auch während ihrer Geltungsdauer und auch mit
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