Eilrechtsschutz – und keine Vorlage an den EuGH

Eine Vorlagepflicht im Eilverfahren besteht nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union grundsätzlich nicht, so dass eine Nichtvorlage des im Asyl-Eilverfahren letztinstanzlich entscheidenden Verwaltungsgerichts keinen Entzug des Unionsgerichtshofs als gesetzlichen Richter darstellt.

Es entspricht der bisher ganz herrschenden

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Alle Richter befangen…

Erst wenn durch Ausscheiden aller Richter im Ablehnungsverfahren das gesamte Gericht beschlussunfähig geworden ist, hat gemäß § 27 Abs. 4 StPO das obere Gericht zu entscheiden.

Für die Reihenfolge der Entscheidungen im Ablehnungsverfahren gilt, dass stufenweise zu beschließen ist, wobei

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Richterin im Mutterschutz

Die Mitwirkung einer Richterin während des gesetzlichen Mutterschutzes führt zur fehlerhaften Besetzung einer Strafkammer in der Hauptverhandlung.

Mit dieser Begründung hat jetzt der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Darmstadt aufgehoben, weil an der Hauptverhandlung eine Richterin teilgenommen hatte, obwohl ein

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Vorlagepflicht an den EuGH

Gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV ist das letztinstanzliche innerstaatliche Gericht, bei dem sich eine entscheidungserhebliche Frage über die Auslegung von Handlungen der Organe der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV) stellt, zur Anrufung des Unionsgerichtshofs verpflichtet,

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Der ungesetzliche Einzelrichter

Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt.

Hat

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