Eine unfreiwillige Betriebseinstellung aufgrund Insolvenz rechtfertigt keinen Billigkeitserlass der Erbschaftsteuernachforderung, so etnschied jetzt jedenfalls das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil.
Der Erlass einer Steuerforderung gemäß § 227 AO ist eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde, die im gerichtlichen Verfahren gemäß §
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