Beschwer in der Vergütungsfestsetzung

Der für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde maßgebliche Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst sich nach dem Betrag, um den der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Vergütungsfestsetzungsbeschluss in seinen Rechten verkürzt zu sein behauptet und in dessen Höhe er mit seinem Beschwerdeantrag die

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Kostenfestsetzung in WEG-Sachen

Im Anwendungsbereich des § 50 WEG müssen in einem Kostenfestsetzungsverfahren sämtliche Kostengläubiger beteiligt werden.

Sind nach § 50 WEG nur die Kosten eines Anwalts erstattungsfähig, kommt die vorrangige Erstattung des von der Mehrheit der beklagten Wohnungseigentümer beauftragten Prozessbevollmächtigten nur in

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Nachfestsetzung von Kosten

Kostenfestsetzungsbeschlüsse erwachsen mit Eintritt der Unanfechtbarkeit in formelle und materielle Rechtskraft. Ein Antrag auf (Nach-)Festsetzung von Kosten ist ohne erneute sachliche Prüfung zurückzuweisen, wenn er Kosten betrifft, über die in einem vorausgehenden Kostenfestsetzungsbeschluss bereits rechtskräftig entschieden worden ist.

Auch ein

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Bundesverwaltungsgericht

Notwendige (Flug)Reisekosten des Rechtsanwalts

Die Erstattungsfähigkeit notwendiger Reisekosten des Rechtsanwalts gem. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO unterliegt dem Grundsatz der Kostengeringhaltung. Bei einem innerdeutschen Kurzstreckenflug sind deshalb die Kosten der „Business Class“ nicht erstattungsfähig, sondern lediglich die der „Economy Class“. Allerdings ist

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§15a RVG im Verwaltungsrecht

Die Neu­re­ge­lung der An­rech­nung zur An­rech­nung der au­ßer­ge­richt­li­chen Ge­schäfts­ge­bühr auf die ge­richt­li­che Verfahrensge­bühr durch dem neu in das Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz ein­ge­füg­ten § 15a RVG, mit der die in der Pra­xis stark pro­blem­be­haf­te­te An­rech­nungs­recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs kor­ri­giert wer­den soll­te, ist mitt­ler­wei­le in

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Abschleppkosten vorrangig vom Fahrer

Wird ein Fahrzeug – etwa wegen eines unberechtigten Parkens auf einem Behindertenparkplatz, abgeschleppt, muss die Stadt die Abschleppkosten vorrangig vom Fahrer erheben. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg der Klage der Halterin eines Pkw gegen einen Bescheid der

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