Landgericht Bremen

Die Flugkosten des Rechtsanwalts

Bei der Frage, ob zu den erstattungsfähigen Reisekosten eines Rechtsanwalts zur Terminswahrnehmung die Kosten einer Flugreise zählen, ist die Zeitersparnis gegenüber anderen Beförderungsmitteln zu berücksichtigen.

Flugkosten werden erstattet, wenn die dabei entstehenden Mehrkosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten einer

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Landgericht Bremen

Kostenerstattung für den Unterbevollmächtigten

Die Kosten der Einschaltung eines Unterbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung sind bis 110% der fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung erstattungsfähig.

Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalt Termine beim Prozessgericht wahrnimmt,

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Landgericht Bremen

Der Streithelfer im Kostenfestsetzungsverfahren

Auch Streithelfer sind im Kostenfestsetzungsverfahren beschwerdeberechtigt.

Zwar ist streitig, ob im Kostenfestsetzungsverfahren eine Streithilfe möglich ist.

Die besseren Gründe sprechen nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts jedoch dafür, dass zumindest ein in dem Rechtsstreit beigetretener Streithelfer für die von ihm unterstützte

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Oberlandesgericht München

Vergütungsvereinbarung – und die Anrechnung vorgerichtlicher Kosten auf die Verfahrensgebühr

Eine Anrechnung der vorgerichtlichen Kosten aus einer Vergütungsvereinbarung auf die Verfahrensgebühr findet im Kostenfestsetzungsverfahren nicht statt, wenn die erstattungsberechtigte Partei im Erkenntnisverfahren vorgetragen hat, dass sie mit ihrem Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der vorgerichtlichen Kosten eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat, und die erstattungspflichtige

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Die Umsatzsteuer in der Kostenfestsetzung

Nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt für die Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen, die Erklärung des Erstattungsberechtigten, nicht vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Ihren Grund findet die gesetzliche Regelung darin, dass das Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit schwierigen Fragen des Materiellen Umsatzsteuerrechts belastet

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Landgericht Bremen

Das rechtsmissbräuchliche Kostenfestsetzungsverlangen

Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen

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Notar

Rechtsmittel in der Kostenfestsetzung

Gegen die Beschwerdeentscheidung in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die Rechtsbeschwerde nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung statt, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat.

Anwendbares Recht in Altfällen

Auf das Festsetzungsverfahren sind die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren

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Rechtsmißbräuchliche Gebührenoptimierung

Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann rechtsmißbräuchlich sein, wenn gleichartige oder in innerem Zusammenhang zueinander stehende und aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche vor unterschiedlichen Gerichten geltend gemacht werden.

Der Einwand, die Antragstellerin habe durch die Geltendmachung gleichgerichteter, auf identische Veröffentlichungen gestützter Unterlassungsansprüche

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Getrennte Geltendmachung gleichartiger Unterlassungsansprüche

Der Einwand, die Antragstellerin habe durch das Erwirken von gleichlautenden und auf identische Veröffentlichungen gestützten Unterlassungsverfügungen in getrennten Verfahren ungerechtfertigt Mehrkosten verursacht, im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen.

Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Gegendarstellungsansprüche

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Verfolgung von Unterlassungsansprüchen in mehreren, getrennten Verfahren

Der Einwand, die Antragstellerin habe durch die Geltendmachung gleichgerichteter, auf identische Veröffentlichungen gestützter Unterlassungsansprüche in getrennten Verfahren ungerechtfertigt Mehrkosten verursacht, ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen.

Es kann offenbleiben, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten

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Landgericht Bremen

Rechtsmissbrauch durch getrennte Geltendmachung gleichgerichteter Unterlassungsansprüche

Der Einwand, die Antragstellerin habe durch die Geltendmachung gleichgerichteter, auf identische Veröffentlichungen gestützter Unterlassungsansprüche in getrennten Verfahren ungerechtfertigt Mehrkosten verursacht, ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen.

Es kann dabei für den Bundesgerichtshof offenbleiben, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung

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Oberlandesgericht

„Gebührenoptimierung“ durch getrennte Klagen

Der im Kostenfestsetzungsverfahren von der Antragsgegnerin erhobene Einwand, der Antragsteller habe durch das Erwirken von gleichlautenden und auf weitgehend identische Veröffentlichungen gestützten Unterlassungsverfügungen in getrennten Verfahren ungerechtfertigt Mehrkosten verursacht, ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen.

Es erscheint allerdings fraglich, ob die

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