Nachlassinsolvenz – und die Prozesskostenhilfe

Für ein Nachlassinsolvenzverfahren kann aus rechtlichen Gründen keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Als Sondervermögen ist der Nachlass gemäß § 11 II Nr. 2 InsO zwar insolvenzfähig, nicht aber rechtsfähig. Der Nachlass kann daher nicht als Schuldner angesehen werden. Diese Rolle kommt vielmehr dem Erben als rechtsfähige natürliche Person und Träger der

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Der PKH-Antrag für die Berufung – und der Lauf der Wiedereinsetzungsfrist

Hat die Partei Prozesskostenhilfe für die Einlegung und Begründung einer Berufung beantragt, wird die Wiedereinsetzungsfrist nicht dadurch in Gang gesetzt, dass das Gericht auf Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung hinweist und dem Antragsteller Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Andernfalls würde dem Berufungskläger der Zugang zur Berufungsinstanz unter Verstoß gegen

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Adhäsionsanträge – Prozesskosenhilfe und der erforderliche Adhäsionsantrag

Für eine Adhäsionsentscheidung ist es nicht ausreichend, dass Zahlungsanträgen ‚nach bewilligter Prozesskostenhilfe‘ angekündigt werden, auch wenn in der Folge die Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Vielmehr ist erforderlich, dass nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe bis zum Beginn der Schlussvorträge eine Antragstellung erfolgt. Dass die Nebenklägervertreterin in ihrem zuvor gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe die

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Prozesskostenhilfe – und die erst im Beschwerdeverfahren vorgelegten Nachweise

Der Antragsteller kann den Nachweis, dass die Bewilligungsvoraussetzungen für die Prozesskostenhilfe vorliegen, auch noch im Beschwerdeverfahren führen. Die Bewilligungsvoraussetzungen können auch noch im Beschwerdeverfahren nachgewiesen werden. Nach § 571 Absatz 2 Satz 1 ZPO kann die Beschwerde auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden. Dem steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

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Landgericht Bremen

Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer – und die abgelehnte Prozesskostenhilfe

Gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs in Entschädigungssachen nach §§ 198 ff GVG durch das erstinstanzlich zuständige Oberlandesgericht stellt die Rechtsbeschwerde den einzigen in Betracht kommenden Rechtsbehelf dar. Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist – was hier nicht der Fall ist – oder das Beschwerdegericht

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Einigungsgebühr – und der beigeordnete Verkehrsanwalt

Ein nach § 121 Abs. 4 ZPO beigeordneter Rechtsanwalt kann grundsätzlich nur die Verfahrensgebühr aus Nr. 3400 VV RVG beanspruchen. Eine weitergehende Tätigkeit, wie z. B. Mitwirkung am Abschluss eines Vergleiches ist vom Beiordnungsbeschluss regelmäßig nicht mit umfasst. Eine Einigungsgebühr steht dem beigeordneten Verkehrsanwalt nicht zu. Nach § 121 Abs.

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Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung – und die Frage der Berufungssumme

Grundsätzlich kann von einer mittellosen Partei eine sachliche Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs für ein beabsichtigtes Rechtsmittel nicht verlangt werden, auch wenn dies zweckmäßig und erwünscht ist. Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt jedoch nicht dazu, dass der Beklagte im Streitfall vor einer Entscheidung über sein Prozesskostenhilfegesuch von weiterem Vortrag zu dem Wert

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Der zu spät gestellte PKH-Antrag

Prozesskostenhilfe kann nur für die Zeit ab der Antragstellung bewilligt werden, nicht jedoch für die Zeit davor. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen PKH-Verfahren hatte der Beklagte Anfang des Jahres 2011 Berufung eingelegt, ohne Prozesskostenhilfe zu beantragen. Damit war zugunsten seines Prozessbevollmächtigten eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG entstanden.

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PKH für einen Wiedereinsetzungsantrag

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für einen Verfahrensantrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist im Gesetz nicht vorgesehen. Prozesskostenhilfe darf vielmehr nach § 114 ZPO nur für die gesamte Rechtverfolgung oder Rechtsverteidigung bewilligt werden. Darunter ist, wie sich aus § 119 Satz 1 ZPO ergibt, der „Rechtszug“ zu verstehen.

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Oberlandesgericht München

Prozesskostenhilfe – und die Frage hinreichender Begründung

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Versagung von PKH mangels hinreichender Begründung ohne Erfolg: Der Kläger wandte sich gegen die teilweise Versagung von Prozesskostenhilfe für die Berufung in einem Urheberrechtsstreit. Er hatte im Ausgangsrechtsstreit unter anderem auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt 151.020 €

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Aktenwagen

PKH-Antrag fürs Rechtsmittel – und die verspätet eingereichte PKH-Erklärung

Ein Antrag auf Wiedereinsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren mit der Begründung, den verspäteten Eingang der Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verschuldet zu haben, ist nicht statthaft. Die Frage, ob eine Partei den verspäteten Eingang der Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verschuldet hat, ist vielmehr erst zu prüfen,

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Menschenunwürdige Unterbringung in der Strafhaft – und PKH für die Amtshaftungsklage

Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Unterbringung in Strafhaft erfolgreich: InhaltsübersichtDer AusgangssachverhaltDie Entscheidung des BundesverfassungsgerichtsHaftbedingungen in der Rechtsprechung des BundesverfassungsgerichtsUneinheitliche Rechtsprechung zu den HaftbedingungenDie Versagung der Prozesskostenhilfe Der Ausgangssachverhalt[↑] In dem hier vom Bundesverfassungsgericht beurteilten Fall machte der Beschwerdeführer

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PKH-Antrag für eine einzulegende Berufung – und die Frage der sachlichen Begründung

Hat der Kläger einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts gestellt und diesem Antrag die erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen beigefügt, hat er alles Erforderliche getan, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden konnte. Einer

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Prozesskostenhilfe, Hauptsacheentscheidung – und die Begründungsmaßstäbe

Die Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Entscheidung in der Sache unterliegen unterschiedlichen Begründungsmaßstäben. Das Recht auf effektiven Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art.19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Es ist

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Bamberger Haftbedingungen – und die Frage der Zellengröße

Im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung ist die Frage nach der Menschenwürdigkeit der Unterbringung von Strafgefangenen von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände abhängt, wobei als Faktoren in räumlicher Hinsicht in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenen und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung

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Prozesskostenhilfe: Prüfung der Erfolgsaussichten und die Rechtsschutzgleichheit

Die Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Zwar ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

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Mehrere Prozesse gegen den Arbeitgeber – und die Prozesskostenhilfe

Bewilligt das Gericht einem Arbeitnehmer Prozesskostenhilfe für mehrere Rechtsstreitigkeiten (hier: Kündigungsschutzklage und Zahlungsklage) gegen seinen Arbeitgeber, hat der beigeordnete Rechtsanwalt das Recht, sein Honorar für jeden Rechtsstreit nach Maßgabe des dort festgesetzten Streitwerts gesondert zu fordern. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat wegen § 48 RVG keine Rechtsmacht, im Kostenfestsetzungsverfahren nach

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Mehrere parallele PKH-Klagen – und das Gebot kostensparender Rechtsverfolgung bei der Kostenfestsetzung

Durch den bewilligenden Prozesskostenhilfebeschluss des Gerichts steht mit bindender Wirkung für das Kostenfestsetzungsverfahren (§ 48 Abs. 1 RVG) fest, dass die Klageerhebung nicht gegen die Verpflichtung zur kostensparenden Rechtsverfolgung verstößt. Hat das Arbeitsgericht der klagenden Partei für mehrere parallel geführte Verfahren jeweils Prozesskostenhilfe bewilligt, ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle an

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Prozesskostenhilfe für den Kündigungsschutzprozess – und die Abfindung

Erhält der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess eine Abfindung, stellt dies grundsätzlich einzusetzendes Vermögen dar. Neben dem Schonvermögen verbleibt dem Arbeitnehmer, der arbeitslos und auf Arbeitssuche ist, zum Ausgleich der damit verbundenen Aufwendungen ein weiterer Betrag in Höhe des Schonvermögens. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer erklärt, er wolle seine bereits bestehende

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Bundesfinanzhof (BFH)

Prozessunfähig wegen Querulantenwahn? – und die Versagung von PKH

Vor dem Bundesverfassungsgericht war eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich, zu deren Begründung sich das Gericht auf eine querulantenhafte Prozessunfähigkeit des Klägers berufen hatte: Der Beschwerdeführer beantragte für eine beabsichtigte Klage auf Entschädigung wegen überlanger Dauer mehrerer arbeitsgerichtlicher Verfahren die

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Prozesskostenhilfe in aufenthaltsrechtlichen Verfahren

Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art.19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Es ist dabei verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die

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Landgericht Bremen

Berufung nur bei PKH-Gewährung – und die Frage de Wiedereinsetzung

Sind die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift erfüllt, kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allenfalls dann von einer unzulässigen bedingten Berufung oder Berufungsbegründung ausgegangen werden, wenn dies den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit zu entnehmen ist. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat die Klägerin

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Menschenunwürdige Haftbedingungen – und die Prozesskostenhilfe für die Amtshaftungsklage

Die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen menschenunwürdiger Bedingungen der Gemeinschaftshaft ist verfassungswidrig. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Augsburg zurückverwiesen. Der Beschwerdeführer strebt eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat

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Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts – und seine Reisekosten

Ein zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts beigeordneter auswärtiger Rechtsanwalt kann von der Landeskasse die Erstattung seiner Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk verlangen. Augenscheinlich teilt die heutige einhellige obergerichtliche Rechtsprechung die Ansicht, im Bereich der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe dürfe die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nicht auf

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Prozesskostenhilfe – und der Studienkredit der KfW

Zuflüsse aus einem Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau sind im Rahmen der Prozesskostenhilfe als Einkommen anzusetzen. Gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Diese Definition des Einkommensbegriffs stimmt wörtlich mit der einleitenden Begriffsbestimmung des § 82 Abs. 1 SGB XII

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AG/LG Düsseldorf

Rechtsmittelfristen – und der PKH-Antrag

Eine Partei, die nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, muss ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittel(begründungs)frist einreichen. Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verletzung der richterlichen Hinweispflicht – die vom Gericht (mit-)verursachte Unklarheit

Nach § 76 Abs. 2 FGO hat der Vorsitzende darauf hinzuwirken, dass Formfehler beseitigt, sachdienliche Anträge gestellt, unklare Anträge erläutert, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Hinweispflicht gegenüber fachkundig vertretenen Beteiligten zwar reduziert

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PKH für den Insolvenzverwalter – und das Beschwerderecht der Staatskasse

Der Staatskasse steht gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine Partei kraft Amtes kein Beschwerderecht zu. Bei der PKH-Bewilligung an eine Partei kraft Amtes ist die sofortige Beschwerde der Staatskasse nicht statthaft und deshalb unzulässig. Beschwerdebefugt ist die Staatskasse in Prozesskostenhilfeverfahren natürlicher Personen, nicht aber in entsprechenden Verfahren einer Partei

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PKH für den Insolvenzverwalter – und seine wirtschaftliche Beteiligung an der Masse

Der Insolvenzverwalter zählt nicht zu den am Gegenstand eines für die Masse geführten Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten, wenn durch den Rechtsstreit ein Vermögensgegenstand zur Masse zurückgeführt werden soll, für dessen Verlust der Verwalter schadensersatzpflichtig ist. Das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs der Masse gegen den Insolvenzverwalter nach § 60 Abs. 1 Satz 1

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verfahrensmängel – und das mutwillige Rechtsmittel

Gemäß § 114 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 142 Abs. 1 FGO ist die Rechtsverfolgung mutwillig, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Gemäß § 142 FGO i.V.m. § 114 ZPO setzt die

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Oberlandesgericht München

Überlange Gerichtsverfahren – und die Prozesskostenhilfe für das Entschädigungsverfahren

Gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs in Entschädigungssachen nach §§ 198 ff GVG durch das Oberlandesgericht stellt die Rechtsbeschwerde den einzigen in Betracht kommenden Rechtsbehelf dar. Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs.

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Geld

Verweisungsbeschluss im PKH-Verfahren

Dem Antragsgegner steht gegen einen im Prozesskostenhilfeverfahren ergangenen Beschluss, mit dem das Prozesskostenhilfeverfahren an ein Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen wird, kein Rechtsmittel zu. Die Bestimmungen über die Rechtsmittel bei einer Rechtswegentscheidung nach § 17a GVG sind im Prozesskostenhilfeverfahren nicht entsprechend anwendbar. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte

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Oberlandesgericht München

Die noch nicht gewährte Prozesskostenhilfe -und die Berufungsbegründungsfrist

Prozesskostenhilfe kann in der Berufungsinstanz nicht regelmäßig mit der Begründung versagt werden, der Prozessbevollmächtigte sei unabhängig von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe zur Fertigung der Berufungsbegründung bereit gewesen, so dass die Bedürftigkeit der Beklagten für die Fristversäumung nicht kausal geworden sei. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor

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Fristsetzung im PKH-Verfahren

Hat der Antragsteller innerhalb einer von dem Gericht gesetzten Frist Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht glaubhaft gemacht oder bestimmte Fragen nicht oder ungenügend beantwortet, so lehnt das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insoweit ab, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO. Eine Verfügung, mit der eine solche

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Der unvollständig ausgefüllte PKH-Vordruck

Bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einer PKH-Partei besteht grundsätzlich eine gerichtliche Hinweispflicht. Der Hinweispflicht wird nur durch eine gerichtliche Auflage genügt, die genau bezeichnet, welche konkreten Mängel bei den bislang mitgeteilten Angaben der Partei und ihrer Glaubhaftmachung einer Berücksichtigung entgegenstehen. Im übrigen bleibt das unvollständige

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