Für ein Nachlassinsolvenzverfahren kann aus rechtlichen Gründen keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Als Sondervermögen ist der Nachlass gemäß § 11 II Nr. 2 InsO zwar insolvenzfähig, nicht aber rechtsfähig. Der Nachlass kann daher nicht als Schuldner angesehen werden. Diese Rolle kommt vielmehr dem Erben als rechtsfähige natürliche Person und Träger der
LesenSchlagwort: Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe – und die unterlassene Mitteilung über verbesserte wirtschaftliche Verhältnisse
Eine Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn die Partei wesentliche Verbesserungen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht oder nicht unverzüglich mitgeteilt hat, ohne dass der Partei der Vorwurf der groben Nachlässigkeit oder der Absicht zu machen wäre.
LesenDer PKH-Antrag für die Berufung – und der Lauf der Wiedereinsetzungsfrist
Hat die Partei Prozesskostenhilfe für die Einlegung und Begründung einer Berufung beantragt, wird die Wiedereinsetzungsfrist nicht dadurch in Gang gesetzt, dass das Gericht auf Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung hinweist und dem Antragsteller Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Andernfalls würde dem Berufungskläger der Zugang zur Berufungsinstanz unter Verstoß gegen
LesenDie abgelehnte Prozesskostenhilfe – und die Nichtigkeitsklage
Eine Nichtigkeitsklage gegen einen Beschluss, mit dem die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (hier: für die Durchführung einer Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.06.1990) abgelehnt worden ist, ist nicht statthaft. Denn § 578 Abs. 1 ZPO sieht Nichtigkeitsklagen nur gegen Endurteile vor und eine analoge Anwendung der §§ 578 ff.
LesenAdhäsionsanträge – Prozesskosenhilfe und der erforderliche Adhäsionsantrag
Für eine Adhäsionsentscheidung ist es nicht ausreichend, dass Zahlungsanträgen ‚nach bewilligter Prozesskostenhilfe‘ angekündigt werden, auch wenn in der Folge die Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Vielmehr ist erforderlich, dass nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe bis zum Beginn der Schlussvorträge eine Antragstellung erfolgt. Dass die Nebenklägervertreterin in ihrem zuvor gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe die
LesenProzesskostenhilfe – und die Anrechnung des Erziehungsgelds
Bezieht der Antragsteller oder sein Ehepartner Erziehungsgeld, ist dieses bis zu einem Betrag von 300, 00 € monatlich nicht anzurechnen. Dem steht bereits § 10 Abs. 2 BEEG entgegen. Daher ist für die Ehefrau des Klägers der gesamte Freibetrag anzusetzen, auch wenn sie ein Erziehungsgeld (hier: in Höhe von 150,
LesenProzesskostenhilfe – und die Berücksichtigung eines Verpflegungsmehraufwandes
Bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens bleibt ein steuerfreier Verpflegungsmehraufwand unberücksichtigt. Ein Verpflegungszuschlag ist vom Einkommen abzuziehen, § 115 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1.a) i. V. m. § 82 Absatz 2 Nr. 4 SGB XII und §§ 3 Nr. 16, 9 Absatz 4a EStG, wenn sich aus der vorgelegten
LesenProzesskostenhilfe – und die erst im Beschwerdeverfahren vorgelegten Nachweise
Der Antragsteller kann den Nachweis, dass die Bewilligungsvoraussetzungen für die Prozesskostenhilfe vorliegen, auch noch im Beschwerdeverfahren führen. Die Bewilligungsvoraussetzungen können auch noch im Beschwerdeverfahren nachgewiesen werden. Nach § 571 Absatz 2 Satz 1 ZPO kann die Beschwerde auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden. Dem steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
LesenEntschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer – und die abgelehnte Prozesskostenhilfe
Gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs in Entschädigungssachen nach §§ 198 ff GVG durch das erstinstanzlich zuständige Oberlandesgericht stellt die Rechtsbeschwerde den einzigen in Betracht kommenden Rechtsbehelf dar. Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist – was hier nicht der Fall ist – oder das Beschwerdegericht
LesenEinigungsgebühr – und der beigeordnete Verkehrsanwalt
Ein nach § 121 Abs. 4 ZPO beigeordneter Rechtsanwalt kann grundsätzlich nur die Verfahrensgebühr aus Nr. 3400 VV RVG beanspruchen. Eine weitergehende Tätigkeit, wie z. B. Mitwirkung am Abschluss eines Vergleiches ist vom Beiordnungsbeschluss regelmäßig nicht mit umfasst. Eine Einigungsgebühr steht dem beigeordneten Verkehrsanwalt nicht zu. Nach § 121 Abs.
LesenAdressänderung – und die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nF ist dahin auszulegen, dass die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung auch im Fall einer nicht unverzüglichen Mitteilung eines Anschriftswechsels oder einer wesentlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Partei voraussetzt, dass die Partei eine unverzügliche Mitteilung absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unterlassen hat. Im vom
LesenProzesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung – und die Frage der Berufungssumme
Grundsätzlich kann von einer mittellosen Partei eine sachliche Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs für ein beabsichtigtes Rechtsmittel nicht verlangt werden, auch wenn dies zweckmäßig und erwünscht ist. Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt jedoch nicht dazu, dass der Beklagte im Streitfall vor einer Entscheidung über sein Prozesskostenhilfegesuch von weiterem Vortrag zu dem Wert
LesenDer zu spät gestellte PKH-Antrag
Prozesskostenhilfe kann nur für die Zeit ab der Antragstellung bewilligt werden, nicht jedoch für die Zeit davor. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen PKH-Verfahren hatte der Beklagte Anfang des Jahres 2011 Berufung eingelegt, ohne Prozesskostenhilfe zu beantragen. Damit war zugunsten seines Prozessbevollmächtigten eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG entstanden.
LesenBeiordnung eines Notanwalt – nach Mandatsniederlegung
Nach § 78b Abs. 1 ZPO kann einer Partei ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn sie keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt findet und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Die zuerst genannte Voraussetzung des § 78b Abs. 1 ZPO ist nur erfüllt, wenn die Partei zumutbare Anstrengungen unternommen und
LesenPKH für einen Wiedereinsetzungsantrag
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für einen Verfahrensantrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist im Gesetz nicht vorgesehen. Prozesskostenhilfe darf vielmehr nach § 114 ZPO nur für die gesamte Rechtverfolgung oder Rechtsverteidigung bewilligt werden. Darunter ist, wie sich aus § 119 Satz 1 ZPO ergibt, der „Rechtszug“ zu verstehen.
LesenProzesskostenhilfe – und die Rechtsbeschwerde gegen ihre Versagung
Das Gesetz sieht im Prozesskostenhilfeverfahren die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde nicht allgemein vor (§ 127 Abs. 2 Satz 1, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Sie ist daher nur zulässig, soweit sie durch das Beschwerdegericht ausdrücklich zugelassen wurde (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO). Gegen
LesenProzesskostenhilfe – und die Frage hinreichender Begründung
Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Versagung von PKH mangels hinreichender Begründung ohne Erfolg: Der Kläger wandte sich gegen die teilweise Versagung von Prozesskostenhilfe für die Berufung in einem Urheberrechtsstreit. Er hatte im Ausgangsrechtsstreit unter anderem auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt 151.020 €
LesenPKH-Antrag fürs Rechtsmittel – und die verspätet eingereichte PKH-Erklärung
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren mit der Begründung, den verspäteten Eingang der Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verschuldet zu haben, ist nicht statthaft. Die Frage, ob eine Partei den verspäteten Eingang der Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verschuldet hat, ist vielmehr erst zu prüfen,
LesenMenschenunwürdige Unterbringung in der Strafhaft – und PKH für die Amtshaftungsklage
Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Unterbringung in Strafhaft erfolgreich: InhaltsübersichtDer AusgangssachverhaltDie Entscheidung des BundesverfassungsgerichtsHaftbedingungen in der Rechtsprechung des BundesverfassungsgerichtsUneinheitliche Rechtsprechung zu den HaftbedingungenDie Versagung der Prozesskostenhilfe Der Ausgangssachverhalt[↑] In dem hier vom Bundesverfassungsgericht beurteilten Fall machte der Beschwerdeführer
LesenPKH-Antrag für eine einzulegende Berufung – und die Frage der sachlichen Begründung
Hat der Kläger einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts gestellt und diesem Antrag die erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen beigefügt, hat er alles Erforderliche getan, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden konnte. Einer
LesenProzesskostenhilfe, Hauptsacheentscheidung – und die Begründungsmaßstäbe
Die Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Entscheidung in der Sache unterliegen unterschiedlichen Begründungsmaßstäben. Das Recht auf effektiven Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art.19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Es ist
LesenBamberger Haftbedingungen – und die Frage der Zellengröße
Im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung ist die Frage nach der Menschenwürdigkeit der Unterbringung von Strafgefangenen von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände abhängt, wobei als Faktoren in räumlicher Hinsicht in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenen und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung
LesenProzesskostenhilfe: Prüfung der Erfolgsaussichten und die Rechtsschutzgleichheit
Die Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Zwar ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung
LesenMehrere Prozesse gegen den Arbeitgeber – und die Prozesskostenhilfe
Bewilligt das Gericht einem Arbeitnehmer Prozesskostenhilfe für mehrere Rechtsstreitigkeiten (hier: Kündigungsschutzklage und Zahlungsklage) gegen seinen Arbeitgeber, hat der beigeordnete Rechtsanwalt das Recht, sein Honorar für jeden Rechtsstreit nach Maßgabe des dort festgesetzten Streitwerts gesondert zu fordern. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat wegen § 48 RVG keine Rechtsmacht, im Kostenfestsetzungsverfahren nach
LesenMehrere parallele PKH-Klagen – und das Gebot kostensparender Rechtsverfolgung bei der Kostenfestsetzung
Durch den bewilligenden Prozesskostenhilfebeschluss des Gerichts steht mit bindender Wirkung für das Kostenfestsetzungsverfahren (§ 48 Abs. 1 RVG) fest, dass die Klageerhebung nicht gegen die Verpflichtung zur kostensparenden Rechtsverfolgung verstößt. Hat das Arbeitsgericht der klagenden Partei für mehrere parallel geführte Verfahren jeweils Prozesskostenhilfe bewilligt, ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle an
LesenBeiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe – und der zwischenzeitlich geschlossene Widerrufsvergleich
Nach § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist. Dies bedeutet, dass nur Handlungen während der Beiordnung den Anspruch auf Vergütung gegen die Staatskasse begründen können. Sind die gleichen Gebühren schon
LesenProzesskostenhilfe für den Kündigungsschutzprozess – und die Abfindung
Erhält der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess eine Abfindung, stellt dies grundsätzlich einzusetzendes Vermögen dar. Neben dem Schonvermögen verbleibt dem Arbeitnehmer, der arbeitslos und auf Arbeitssuche ist, zum Ausgleich der damit verbundenen Aufwendungen ein weiterer Betrag in Höhe des Schonvermögens. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer erklärt, er wolle seine bereits bestehende
LesenProzessunfähig wegen Querulantenwahn? – und die Versagung von PKH
Vor dem Bundesverfassungsgericht war eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich, zu deren Begründung sich das Gericht auf eine querulantenhafte Prozessunfähigkeit des Klägers berufen hatte: Der Beschwerdeführer beantragte für eine beabsichtigte Klage auf Entschädigung wegen überlanger Dauer mehrerer arbeitsgerichtlicher Verfahren die
LesenProzesskostenhilfe in aufenthaltsrechtlichen Verfahren
Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art.19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Es ist dabei verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die
LesenBerufung nur bei PKH-Gewährung – und die Frage de Wiedereinsetzung
Sind die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift erfüllt, kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allenfalls dann von einer unzulässigen bedingten Berufung oder Berufungsbegründung ausgegangen werden, wenn dies den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit zu entnehmen ist. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat die Klägerin
LesenProzesskostenhilfe – und die nicht mitgeteilte Adressänderung
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO wieder aufgehoben werden, wenn die Partei es unterlässt, Adressänderung und Einkommensverbesserung mitzuteilen. Nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO soll das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn die Partei entgegen § 120a Absatz 2 Satz
LesenMenschenunwürdige Haftbedingungen – und die Prozesskostenhilfe für die Amtshaftungsklage
Die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen menschenunwürdiger Bedingungen der Gemeinschaftshaft ist verfassungswidrig. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Augsburg zurückverwiesen. Der Beschwerdeführer strebt eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat
LesenBeiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts – und seine Reisekosten
Ein zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts beigeordneter auswärtiger Rechtsanwalt kann von der Landeskasse die Erstattung seiner Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk verlangen. Augenscheinlich teilt die heutige einhellige obergerichtliche Rechtsprechung die Ansicht, im Bereich der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe dürfe die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nicht auf
LesenProzesskostenhilfe – und der Studienkredit der KfW
Zuflüsse aus einem Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau sind im Rahmen der Prozesskostenhilfe als Einkommen anzusetzen. Gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Diese Definition des Einkommensbegriffs stimmt wörtlich mit der einleitenden Begriffsbestimmung des § 82 Abs. 1 SGB XII
LesenRechtsmittelfristen – und der PKH-Antrag
Eine Partei, die nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, muss ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittel(begründungs)frist einreichen. Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die
LesenProzesskostenhilfe – und die Prüfung der Erfolgsaussichten
Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, das in Art.20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in
LesenAnhörungsrüge im Rehabilitierungsverfahren – und die Gerichtsgebühr
Bei der Anhörungsrüge gemäß § 15 StrRehaG in Verbindung mit § 33a StPO handelt es sich zwar um einen eigenständigen Rechtsbehelf. Gleichwohl ist die Anhörungsrüge dem Rehabilitierungsverfahren zuzurechnen und unterfällt daher § 14 Abs. 1 StrRehaG, wonach Kosten des Verfahrens nicht erhoben werden. Die gegenläufige Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Rostock ist
LesenVerletzung der richterlichen Hinweispflicht – die vom Gericht (mit-)verursachte Unklarheit
Nach § 76 Abs. 2 FGO hat der Vorsitzende darauf hinzuwirken, dass Formfehler beseitigt, sachdienliche Anträge gestellt, unklare Anträge erläutert, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Hinweispflicht gegenüber fachkundig vertretenen Beteiligten zwar reduziert
LesenProzesskostenhilfe – und keine vereinfachte Erklärung für Hartz-IV-Bezieher
Nach § 2 Abs. 2 PKHFV muss eine Partei, die nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) laufende Leistungen zum Lebensunterhalt bezieht, die Abschnitte E bis J des in der Anlage bestimmten Formulars nicht ausfüllen, wenn sie der Erklärung den zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Bewilligungsbescheid des Sozialamtes beifügt, es
LesenPKH für den Insolvenzverwalter – und das Beschwerderecht der Staatskasse
Der Staatskasse steht gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine Partei kraft Amtes kein Beschwerderecht zu. Bei der PKH-Bewilligung an eine Partei kraft Amtes ist die sofortige Beschwerde der Staatskasse nicht statthaft und deshalb unzulässig. Beschwerdebefugt ist die Staatskasse in Prozesskostenhilfeverfahren natürlicher Personen, nicht aber in entsprechenden Verfahren einer Partei
LesenPKH für den Insolvenzverwalter – und seine wirtschaftliche Beteiligung an der Masse
Der Insolvenzverwalter zählt nicht zu den am Gegenstand eines für die Masse geführten Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten, wenn durch den Rechtsstreit ein Vermögensgegenstand zur Masse zurückgeführt werden soll, für dessen Verlust der Verwalter schadensersatzpflichtig ist. Das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs der Masse gegen den Insolvenzverwalter nach § 60 Abs. 1 Satz 1
LesenVerfahrensmängel – und das mutwillige Rechtsmittel
Gemäß § 114 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 142 Abs. 1 FGO ist die Rechtsverfolgung mutwillig, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Gemäß § 142 FGO i.V.m. § 114 ZPO setzt die
LesenÜberlange Gerichtsverfahren – und die Prozesskostenhilfe für das Entschädigungsverfahren
Gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs in Entschädigungssachen nach §§ 198 ff GVG durch das Oberlandesgericht stellt die Rechtsbeschwerde den einzigen in Betracht kommenden Rechtsbehelf dar. Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs.
LesenVerweisungsbeschluss im PKH-Verfahren
Dem Antragsgegner steht gegen einen im Prozesskostenhilfeverfahren ergangenen Beschluss, mit dem das Prozesskostenhilfeverfahren an ein Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen wird, kein Rechtsmittel zu. Die Bestimmungen über die Rechtsmittel bei einer Rechtswegentscheidung nach § 17a GVG sind im Prozesskostenhilfeverfahren nicht entsprechend anwendbar. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte
LesenDie abgelehnte Prozesskostenhilfe – Anhörungsrüge und Wiedereinsetzungsfrist
Eine gegen den ablehnenden PKH, Beschluss gerichtete Anhörungsrüge ist für den Ablauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrags ohne Einfluss, wenn der Kläger die Klageerhebung zurückstellt, ohne dass die Anhörungsrüge konkrete Aussicht auf Erfolg hat. Nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO erhält ein Beteiligter, der
LesenDie nicht mitgeteilte Adressänderung – und die Aufhebung der PKH-Bewilligung
Gemäß § 120 a Abs. 2 S. 1 ZPO hat die Partei dem Gericht innerhalb des vierjährigen Zeitraums nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens (§ 120 a Abs. 1 S. 4 ZPO) jede Änderung ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO soll das Gericht die Bewilligung von
LesenDie noch nicht gewährte Prozesskostenhilfe -und die Berufungsbegründungsfrist
Prozesskostenhilfe kann in der Berufungsinstanz nicht regelmäßig mit der Begründung versagt werden, der Prozessbevollmächtigte sei unabhängig von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe zur Fertigung der Berufungsbegründung bereit gewesen, so dass die Bedürftigkeit der Beklagten für die Fristversäumung nicht kausal geworden sei. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor
LesenVerfahrenskostenhilfe für den Insolvenzverwalter – und die mutwillige Anfechtungsklage
Der Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die Kosten des Rechtsstreits aus der verwalteten Vermögensmasse nicht aufgebracht werden können und den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen (§ 116 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Dies gilt über die
LesenGerichtliche Zustellungen – und die Mandatsniederlegung des beigeordneten Rechtsanwalts
Eine gegenüber dem Gericht angezeigte „Niederlegung“ des Mandats eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts entfaltet keine Wirkung. Die gem. § 121 Abs. 1 ZPO erfolgte Anwaltsbeiordnung verpflichtet den Rechtsanwalt, im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei zu übernehmen (§ 48 Abs. 1 Nr.1 BRAO) und steht einer Mandatsniederlegung durch
LesenFristsetzung im PKH-Verfahren
Hat der Antragsteller innerhalb einer von dem Gericht gesetzten Frist Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht glaubhaft gemacht oder bestimmte Fragen nicht oder ungenügend beantwortet, so lehnt das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insoweit ab, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO. Eine Verfügung, mit der eine solche
LesenDer unvollständig ausgefüllte PKH-Vordruck
Bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einer PKH-Partei besteht grundsätzlich eine gerichtliche Hinweispflicht. Der Hinweispflicht wird nur durch eine gerichtliche Auflage genügt, die genau bezeichnet, welche konkreten Mängel bei den bislang mitgeteilten Angaben der Partei und ihrer Glaubhaftmachung einer Berücksichtigung entgegenstehen. Im übrigen bleibt das unvollständige
LesenProzesskostenhilfe – und die Verbesserung der Einkommensverhältnisse
Eine Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 1 ZPO hat regelmäßig dann zu erfolgen, wenn die Partei entgegen § 120 a Abs. 2 Satz 1 bis 3 ZPO dem Gericht wesentliche Verbesserungen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse aus grober Nachlässigkeit nicht unverzüglich mitgeteilt hat.
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