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Verweisungsbeschluss im PKH-Verfahren

Dem Antragsgegner steht gegen einen im Prozesskostenhilfeverfahren ergangenen Beschluss, mit dem das Prozesskostenhilfeverfahren an ein Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen wird, kein Rechtsmittel zu. Die Bestimmungen über die Rechtsmittel bei einer Rechtswegentscheidung nach § 17a GVG sind im Prozesskostenhilfeverfahren nicht

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Fristsetzung im PKH-Verfahren

Hat der Antragsteller innerhalb einer von dem Gericht gesetzten Frist Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht glaubhaft gemacht oder bestimmte Fragen nicht oder ungenügend beantwortet, so lehnt das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insoweit ab, § 118 Abs.

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PKH – und die Beiordnung einer Sozietät

Beantragt ein in einer Sozietät tätiger Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe unter Beiordnung „des Unterzeichners“, so ist die im Bewilligungsbeschluss auf „Rechtsanwalt B. und Kollegen“ lautende Beiordnung dahin auszulegen, dass diese sich auf den beantragenden Rechtsanwalt persönlich bezieht.

Der Anspruch auf Wahlanwaltsvergütung gegen

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Prozesskostenhilfe – und die Rechtsschutzgleichheit vor dem Sozialgericht

Es verletzt die verfassungsrechtlich gewährleistete Rechtsschutzgleichheit, wenn Prozesskostenhilfe im Hinblick auf die (zusprechende) Hauptsacheentscheidung versagt wird, obwohl das Kostenrisiko des Klägers aufgrund der Anfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung nicht vollständig entfallen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz mit Art.

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Der wiederholte PKH-Antrag

Prozesskostenhilfe kann trotz eines bereits abgelehnten PKH-Antrages wiederholt beantragt werden, da der Beschluss über die Ablehnung der PKH im Falle seiner Unanfechtbarkeit nicht in materielle Rechtskraft erwächst.

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn

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Rechtsbeschwerde im PKH-Verfahren

Die Zulassung der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe etzt nach § 78 Satz 2 ArbGG voraus, dass einer der Zulassungsgründe nach § 72 Abs. 2 ArbGG vorliegt. Diese Voraussetzungen kommen bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur

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Der PKH-Antrag – und die Rechtsmittelbegründungsfrist

Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist Prozesskostenhilfe (oder Verfahrenskostenhilfe) beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen oder rechtzeitig zu begründen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht

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Prozesskostenhilfe für die Verfassungsbeschwerde

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO grundsätzlich zulässig.

Allerdings wird Prozesskostenhilfe im schriftlichen Verfahren nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt, weil das Verfahren kostenfrei

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Einsicht in die gegnerischen PKH-Unterlagen

§ 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO gewährt dem Gegner eines Antrags auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kein subjektives Recht auf Akteneinsicht in die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers.

Das richtige Rechtsmittel

Nach allgemeiner Auffassung dürfen Verfahrensbeteiligte

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