Das falsche Gericht in der Berufungsschrift

Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, die konkrete Einzelanweisung befolgt, die von ihm unterzeichnete Berufungsschrift dahin zu berichtigen, dass auf der durchgestrichenen ersten Seite die Adresse des Landgerichts durch die

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Archiv

Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Ein Prozessbevollmächtigter darf mit der Bewilligung einer erstmals beantragten Ver-längerung der Berufungsbegründungsfrist rechnen, wenn er zur Begründung des Verlängerungsantrags darauf verweist, eine ausreichende Rücksprache mit dem Mandanten und die notwendige Beschaffung von Unterlagen hätten innerhalb der Berufungsbegründungsfrist nicht erfolgen können.

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Verhandlungstisch

Postalische Nutzung der Ex-Wohnung

Ersatzzustellungen erfolgen regelmäßig in der Wohnung des Zustellungsempfängers. Von vielen Gerichten wird es jedoch als eine unzulässige Rechtsausübung angesehen, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er den Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt durch wiederholte Bezeichnung der Zustellungsanschrift

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Schreibblock

Die zweite Fristverlängerung

War ein (Berufungs-)Anwalt aufgrund einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Begründung einer Berufung gehindert, kann ihm ein Fehler im Verlängerungsantrag, der zu dessen Ablehnung führte, im jetzt vom vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall die fehlende Einholung der Einwilligung

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Der verschwundene Fristverlängerungsantrag

Hat eine Partei die Berufungsbegründungsfrist versäumt, weil ihr rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag ohne ihr Verschulden dem Gericht nicht zur Kenntnis gelangt ist, und hat das Gericht auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Begründungsfrist hingewiesen, bevor die in dem Verlängerungsantrag genannte Frist abgelaufen

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Geldrechner

Sofortige Streichung im Fristenkalender

Der Bundesgerichtshof hat die nahezug endlose Rechtsprechung zu den einem Rechtsanwalt im Rahmen der Fristenkontrolle obliegenden Organisationspflichten um eine weitere Verhaltenregel erweitert:

Eine Frist darf im Fristenkalender erst gestrichen werden, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, der Schriftsatz also abgesandt oder

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Vertrauen auf die Fristverlängerung

Der Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist unter Darlegung eines der Gründe des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO einen ersten Antrag auf Verlängerung dieser Frist um drei Wochen stellt, kann regelmäßig darauf vertrauen, dass die beantragte Fristverlängerung erfolgt,

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Keine Kontrolle durch Anwaltskollegen

Gegen eine Fristversäumnis hilft nur eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Eine Wiedereinsetzung wird allerdings nur gewährt, wenn die Fristversäumnis der Partei unverschuldet war, wobei der säumigen Partei ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden angerechnet wird. Bei der Frage,

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Bundesverwaltungsgericht

Urlaub und die Berufungsfrist

Unkenntnis über eine Frist, etwa wegen einer Urteilszustellung während eines längeren, auch über den Ablauf der Berufungsfrist hinweg andauernden Urlaubs, eröffnet nicht immer die Möglichkeit zu einer Wiedereinsetzung, wie ein aktueller Fall des Bundesgerichtshofs zeigt:

Eine Partei, die in Kenntnis

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Fristversäumnisse

Die Berufungs- und die Berufungsbegründungsfrist und ihre Eintragung im Fristenkalender des Prozessbevollmächtigten müssen nicht in jedem Fall auf dem Handaktenbogen notiert werden. Auch die Anbringung entsprechender Vermerke auf dem jeweiligen Schriftstück genügt den an eine ordnungsgemäße Organisation des Fristenwesens zu

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die nicht unterschriebene Berufungsschrift

Dem Berufungskläger ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die von seinem Prozessbevollmächtigten nicht unterzeichnete Berufungsschrift zehn Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beim Rechtsmittelgericht eingegangen ist und das Gericht den Prozessbevollmächtigten nicht rechtzeitig auf das Fehlen der Unterschrift

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