Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt einer auf Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes gestützten Klage gegen den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen stattgegeben, Auskunft darüber zu erteilen, welchen Modelltyp, welche Höchstgeschwindigkeit und welche CO² Emissionswerte der emissionsträchtigste Dienstwagen seiner Dienstfahrzeuge hat,
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Die Nutzung des freiwilligen EU-Umweltzeichens, der „EU-Blume“, soll gefördert, die Kosten für die Verwendung sollen gesenkt und der Verwaltungsaufwand verringert werden. Dies sieht eine neue Verordnung vor, die das Europäische Parlament jetzt beschlossen hat. Bislang wurde das EU-Umweltzeichen lediglich für