Die Beiordnung eines Notanwalts setzt voraus, dass die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Aussichtslosigkeit besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann.
Auf ihren Antrag kann einer Partei für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor
Artikel lesen




































