Mit den Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen:
Genügt das Sachverständigengutachten nicht den Anforderungen des § 280 Abs. 3 FamFG, verstößt es gegen § 26 FamFG, wenn das Gericht gleichwohl
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