Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug

Art.19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt.

Hieraus ergeben sich auch Anforderungen an die gerichtliche Würdigung des Vortrags des Rechtsschutzsuchenden.

Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das

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Asyl – und das unwillige OVG

Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt die Verfassungsbeschwerde einer syrischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und ihrer beiden minderjährigen Kinder gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Asylberechtigte und auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfolgreich.

Die 1978 geborene Syrerin und ihre beiden 2008

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Die Frage der grundsätzlichen Bedeutung

Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und die deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts

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Wenn die Verfassungsbeschwerde zur Farce wird

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich ein deutsches Unternehmen gegen die Zustellung einer in den Vereinigten Staaten von Amerika erhobenen Schadensersatzklage wendet.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das die

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Der angeblich nur einmalige Rechtsfehler

Die Annahme, eine Rechtsbeschwerde sei unzulässig, weil nicht zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird, erfordert diese Prognose rechtfertigende Umstände.

Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt.

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Grenzüberschreitende (Adoptions-)Sachverhalte – und institutionalisierte Erleichterungen für die Aufklärung

Es stellt eine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz dar, wenn das Gericht spezifisch institutionalisierte Erleichterungen für die Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte außer Acht läßt.

Das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes enthält auch die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche

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Prozesskostenhilfe – und die Rechtsschutzgleichheit vor dem Sozialgericht

Es verletzt die verfassungsrechtlich gewährleistete Rechtsschutzgleichheit, wenn Prozesskostenhilfe im Hinblick auf die (zusprechende) Hauptsacheentscheidung versagt wird, obwohl das Kostenrisiko des Klägers aufgrund der Anfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung nicht vollständig entfallen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz mit Art.

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Effektiver Eilrechtsschutz im Strafvollzug

Weist eine Strafvollstreckungskammer einen Eilantrag (hier: gegen eine wiederholte anstaltsinterne Verlegung) mit der Begründung zurück, eine Eilentscheidung nach § 114 StVollzG sei nur möglich, wenn hierdurch die Hauptsache nicht vorweggenommen wird, und nur geboten, wenn irreparable, über den belastenden Charakter

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