Der Zulässigkeit eines Feststellungsantrags gegen den Betriebsübergeber steht eine Rechtskraft des gegen die Betriebsübernehmerin ergangenen Urteils nicht entgegen.
Die materielle Rechtskraft (§ 322 Abs. 1 ZPO) einer gerichtlichen Entscheidung verbietet zwar – als negative Prozessvoraussetzung – eine neue Verhandlung über
Artikel lesen










































