Bei der Frage, ob die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags im öffentlichen Interesse geboten erscheint, hat der Arbeitsminister eigenverantwortlich zu prüfen, ob die Vorteile der Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags etwaige Nachteile überwiegen. Hierbei sind sowohl die Interessen der tarifgebundenen als auch diejenigen der
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