Eingruppierung – und die Tariflücke

Eine Tariflücke kann vorliegen, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers keines der in der tariflichen Vergütungsordnung geregelten Tätigkeitsmerkmale erfüllt. Ob dies der Fall ist, kann nur auf der Grundlage der Feststellung beurteilt werden, welche Tätigkeit der betreffende Arbeitnehmer ausübt.

Dabei ersetzt

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Karlsruher Tarifeinheit

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Tarifeinheitseinheitsgesetz abgelehnt. Im Hauptsacheverfahren strebt das Bundesverfassungsgerichts nach eigenen Angaben eine Entscheidung bis zum Ende des nächsten Jahres an.

Das am 10.07.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Tarifeinheit

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Tarifpluralität – und die Eingruppierung

Hat ein Arbeitgeber mit unterschiedlichen Gewerkschaften zwei sich in ihrem Geltungsbereich überschneidende Tarifverträge über eine betriebliche Vergütungsordnung abgeschlossen, liegt eine Tarifpluralität vor, bei der beide Tarifverträge im jeweiligen Betrieb nebeneinander gelten. In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber nach §

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Differenzierungsklausel im Tarifvertrag – Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag

Einer Verweisungsklausel auf gewisse Tarifverträge im Arbeitsvertrag kann ohne besondere Anhaltspunkte im Wortlaut keine Statusbestimmung als Gewerkschaftsmitglied für den Arbeitnehmer unterstellt werden. Gleiches gilt auch für eine Gleichstellungsabrede. Eine sogenannte einfache Differenzierungsklausel zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern hinsichtlich der Höhe der

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Kleine dynamische Bezugnahmeklausel

Eine vom Arbeitgeber angebotene arbeitsvertragliche Vergütungsabrede „Herr S erhält eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 6 /Stufe 2 des TVöD. Der umgerechnete Stundenlohn beläuft sich z.Z. auf 12,07 €.“ ist wie eine Allgemeine Geschäftsbedingung anhand von § 305c Abs. 2, §§

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Arbeitszeitunterbrechung im Linienbusverkehr

Vorab festgelegte und geplante Arbeitszeitunterbrechungen im Linienbusverkehr sind keine Wartezeiten.

Dies entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg für den Manteltarifvertrag Privater Kraftomnibusverkehr in Baden. Nach § 8.2 Unterpunkt 3 des MTV sind „Arbeitsbereitschafts- und Wartezeiten bis zur Dauer von 3 Stunden

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Auslegung eines Tarifvertrages

Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln. Danach ist zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen, wobei der maßgebliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist, ohne am Buchstaben zu haften.

Bei nicht eindeutigem Tarifwortlaut

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Tarifliche Altersgrenzenregelung

Eine tarifliche Altersgrenzenregelung, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht zu einem Zeitpunkt, zu dem vom Arbeitnehmer eine abschlagsfreie Altersrente bezogen werden kann, ist wegen Umgehung von § 41 Satz 2 SGB VI jedenfalls dann nichtig, wenn dies zu einer

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Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder – und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Nichtanwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien hat ihren Grund darin, dass bei solchen Vereinbarungen keine strukturelle Ungleichgewichtigkeit der Verhandlungspartner besteht, sondern von Verfassungs wegen eine Verhandlungsparität vorausgesetzt wird.

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz allein kann einem Arbeitnehmer keinen unmittelbaren

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Stundenabzug im Arbeitszeitkonto

Bei einem Streit über die Führung eines Arbeitszeitkontos kann der Arbeitnehmer entweder die Erhöhung seines Zeitguthabens um eine bestimmte Stundenzahl oder eine Zeitgutschrift in bestimmter Höhe verlangen.

Dient die begehrte Zeitgutschrift der Rückgängigmachung der Streichung eines Zeitguthabens, ist keine Konkretisierung

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Tarifliche Ausschlussfristen

Tarifvertragliche Ausschlussfristen bezwecken, dass sich der Anspruchsgegner auf die aus Sicht des Anspruchsstellers noch offenen Forderungen rechtzeitig einstellt, Beweise sichert oder vorsorglich Rücklagen bilden kann. Ausschlussfristen dienen der Rechtssicherheit. Die verspätete Geltendmachung oft zweifelhafter oder rückwirkend schwer feststellbarer Ansprüche soll

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