Der Streit um Lohnansprüche berechtigt den Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsverweigerung. Wer sich beharrlich weigert, seine Arbeit auszuführen, weil er denkt, er sei nicht ausreichend vergütet, riskiert daher eine fristlose Kündigung. Ein Irrtum schützt ihn nicht. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschiedenen Fall war der 49-jährige Kläger bei der Beklagten
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