Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe strafbar.
Das Waffengesetz stellt Softair-Waffen bis 0,08 Joule von den Bestimmungen des Waffengesetzes frei. Das Bundeskriminalamt hat –














































