Wer eine ausländische Fahrerlaubnis erwirbt, um so die Folgen einer bevorstehenden Entziehung seiner deutschen Fahrerlaubnis zu umgehen, handelt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Neustadt rechtsmissbräuchlich, die Fahrerlaubnisbehörde darf in diesem Fall den ausländischen Führerschein entziehen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die
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