Bei Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring besteht kein Haftungsausschluss zugunsten der jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherung. So urteilt jedenfalls jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Karlsruher Richter hatten zwar zunächst einen Haftungsausschluss angenommen, dieses erste Urteil war jedoch vom Bundesgerichtshof wieder aufgehoben
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