Internetinformation zum Schutz der Verbraucher sind nach dem Verbraucherinformationsgesetz zulässig und müssen von den betroffenen Unternehmen hingenommen werden. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart in zwei Beschlüssen die Eilanträge eines Weinbauern und eines Weinhändlers gegen die auf das
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