Der Besitz und der Betrieb einer Apotheke dürfen auch künftig Apothekern vorbehalten bleiben. Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften heute entschieden hat, finden die italienischen und die deutschen Rechtsvorschriften, die eine solche Regel vorsehen, ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung
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