Die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes im sogenannten Hamburger Raser-Fall ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen. Das Landgericht Hamburg hatte den zur Tatzeit 24-jährigen Angeklagten unter anderem wegen Diebstahls sowie wegen Mordes in Tateinheit mit zweifachem versuchten Mord und mit
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