Die Frage, ob der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu erfassen ist, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt nach Maßgabe der im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden
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