Containerschiff

Von der Tonnagebesteuerung zur Bilanzierung – und der Teilwert als neue AfA-Bemessungsgrundlage – nach Auslaufen der Tonnagebesteuerung

Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer

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Ehering

Das geringfügige Ehegattenarbeitsverhältnisses

Lohnzahlungen an einen im Beruf des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits die Arbeitgeberpflichten, insbesondere

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Bundesfinanzhof (BFH)

Mehrstöckige Freiberufler-Personengesellschaften – und ihre steuerliche Anerkennung

Eine Unterpersonengesellschaft erzielt freiberufliche Einkünfte, wenn neben den unmittelbar an ihr beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaften über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Unterpersonengesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten.

Die freiberufliche Tätigkeit

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Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers

Zu den Betriebsausgaben gehören auch Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor als Gegenleistung wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen

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Hausfinanzierung

Begrenzung des Schuldzinsenabzugs

Bei der Berechnung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist positives Eigenkapital, das aus vor dem 01.01.1999 endenden Wirtschaftsjahren herrührt, unberücksichtigt zu lassen. Die durch das StÄndG 2001 eingeführte Anwendungsregelung des § 52 Abs. 11 Satz

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Acker

Notwendiges Betriebsvermögen – bei einem landwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb

Ein vom Verpächter eines ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (zwölf Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. bei parzellenweiser

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Hörsaal

Die Kosten des Erststudiums

Die gesetzlichen Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten sind verfassungsgemäß. Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt mithin nicht gegen das Grundgesetz.

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Bundesfinanzhof

Eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen – und die Auflösung der Kapitalgesellschaft

Die bis zum Urteil des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 11.07.2017 anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.09.2017 geleistet hatte oder wenn eine Finanzierungshilfe des

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gesellschafterfinanzierung – und der Vertrauensschutz bei nachträglichen Anschaffungskosten

Die bis zum BFH-Urteil vom 11.07.2017 anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.09.2017 geleistet hatte oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag

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Unternehmen

Der Betrieb als Liebhaberei

Zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht, also dem Bestreben, das Betriebsergebnis zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen, ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob das Unternehmen bei objektiver Betrachtung zur Erzielung eines solchen Totalgewinns (Gesamtergebnis des Betriebs in

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Aufwendungen für Lizenz-Partnerschaften

Aufwendungen für Lizenz-Partnerschaften sind bei einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen steuerlich nicht berücksichtigungsfähig.

Dies entschied jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Fall, in dem die Landwirting in dem Erwerb der Lizenzen eine Möglichkeit gesehen hatte, über das Direktvermarkterportal für ihre im

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