Das Niedersächsische Finanzgericht hält die seit Anfang diesen Jahres geltende Neuregelung zur Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig. Es hat deshalb in einem bei ihm anhängigem nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht angerufen.
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