Die Kündigung einer Arbeitnehmerin kann auch während der Elternzeit wirksam erfolgen. In der hier vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Kündigungsschutzklage hat sich die Arbeitnehmerin gegen eine von ihrer Arbeitgeberin während der Elternzeit aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochene Änderungskündigung gewandt. Das hierfür zuständige Integrationsamt hatte zuvor dieser Kündigung während der Elternzeit zugestimmt. Bei
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