Erfolgt nach Aufhebung der Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft gleichwohl noch eine Notveräußerung des beschlagnahmten Tieres, begründet dies eine Schadensersatzpflicht aus der schuldhaften Verletzung des öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses. Ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis entsteht, wenn der Verwaltungsträger (hier die Staatsanwaltschaft) eine bewegliche Sache des Bürgers kraft öffentlichen Rechts in Besitz nimmt und sie dadurch
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