Gegenstand eines erstinstanzlichen Urteils, mit dem der Arbeitnehmer hinsichtlich eines gegen den Arbeitgeber auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses gerichteten allgemeinen Feststellungsantrages iSd. § 256 Abs. 1 ZPO obsiegt, ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster
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