Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Zusatzversorgung der Landesbank Baden-Württemberg (bzw. der in der Landesbank aufgegangenen Landesgirokasse) zu befassen – und deren Umstellung in ein punktemodellbezogenes Betriebsrentensystem zwar grundsätzlich, aber nicht in der tatsächlich erfolgten Umsetzung gebilligt.
In dem
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