§ 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 HmbPersVG bildet eine bereichsspezifische Rechtsgrundlage für die Einsichtnahme des Personalrats in Lohn- und Gehaltslisten, die zu dem hiermit verbundenen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ermächtigt und insoweit den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen
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