Durch die Entscheidung des kommunalen Haushaltsgebers im Stellenplan über die Aufteilung in Stellen für Beamte und solche für Arbeitnehmer wird der Weiterbeschäftigungsschutz der Jugendvertreter nicht berührt.
Eine freie Planstelle für Beamte steht als ausbildungsadäquate freie Stelle für die Übernahme eines
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