Versuch und Vorsatz

Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestandes bezieht.

Die Annahme eines versuchten Betrugs setzt daher die Feststellung voraus, dass der Täter von Umständen ausgegangen

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Der Vorsatz des Gehilfen

Zwar muss der Gehilfe seinen eigenen Tatbeitrag sowie die wesentlichen Merkmale der Haupttat, insbesondere deren Unrechts- und Angriffsrichtung, zumindest für möglich halten und billigen. Er braucht aber Einzelheiten der Haupttat nicht zu kennen und keine bestimmte Vorstellung von ihr zu

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Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Fährt man fahrlässig innerorts zu schnell, droht im Regelfall ein Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld. Wenn der Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % überschritten hat, kann von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgegangen werden.

So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem

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Bedingter Vorsatz

Bedingt vorsätzlich handelt, wer die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und sie billigend in Kauf nimmt.

Dass der Angeklagte mit einer Verletzung habe rechnen müssen, reicht für die Annahme des Wissenselements des Vorsatzes nicht aus. Erforderlich ist die positive Feststellung, dass

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Bedingter Betrugsvorsatz

Ein Eventualvorsatz setzt voraus, dass der Täter die Erfüllung des Tatbestandes nicht erstrebt oder als sicher voraussieht, sondern (nur) für möglich hält und dies billigt.

Für den subjektiven Tatbestand des Betruges bedeutet dies, dass der Täter es für möglich hält

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Anstiftung zum erfolgsqualifizierten Delikt

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird nicht jede strafrechtliche Haftung des Anstifters für den von ihm weder gewollten noch gebilligten Erfolg bei erfolgsqualifizierten Delikten dadurch ausgeschlossen, dass der Angestiftete den Erfolg vorsätzlich herbeigeführt hat.

Sofern der zu einer gefährlichen

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Bedingter Tötungsvorsatz

Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, und dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet.

Beide Elemente der inneren

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Trunkenheitsfahrt – und der Vorsatz

Mit den Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Prüfung des bedingten Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Ob der Täter des § 316 StGB bedingten Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit hat, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen.

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Gehilfenvorsatz

Eine Strafbarkeit wegen Beihilfe (§ 27 StGB) setzt auf subjektiver Seite einen doppelten Gehilfenvorsatz voraus. Dieser muss die Unterstützungshandlung umfassen und sich auf die Vollendung einer vorsätzlich begangenen Haupttat richten, wobei es genügt, dass der Gehilfe die wesentlichen Merkmale der

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Bedingter Tötungsvorsatz

Bedingt vorsätzlich handelt, wer den Eintritt des Todes als mögliche Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und billigend in Kauf nimmt (Willenselement). Bei der Prüfung, ob ein bedingter Tötungsvorsatz festzustellen ist, hat das Tatgericht eine umfassende Gesamtwürdigung der objektiven und subjektiven

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Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Feststellung, dass der Betroffene vor der Messstelle bereits mehrere die Geschwindigkeit begrenzende Verkehrsschilder passiert hat, ist zur Begründung vorsätzlicher Begehungsweise regelmäßig nicht ausreichend, weil nicht auszuschließen ist, dass der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzungen beachtet und nur die letzte((vor der Messung)

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Der Polizeieinsatz fürs „Scherzpaket“

Nach der Gebührenverordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg ist für die missbräuchliche Veranlassung von Polizeieinsätzen mindestens ein bedingt vorsätzliches Handeln des Verursachers erforderlich, um diesem die Kosten für den Polizeieinsatz aufzuerlegen. Ist lediglich fahrlässig gehandelt worden, hat der Verursacher nicht zu zahlen.

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Der übersehene Fehler eines Arbeitskollegen

Auch wenn einer Bankangestellten in ihrer Arbeit ein schwerer Fehler unterlaufen ist, rechtfertigt das keine Kündigung, wenn weder eine vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers oder eine vorsätzliche Manipulation des Arbeitsablaufs vorliegen und die für eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen notwendige negative

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Ein vorsätzliches grobes Foul

Ein Fußballspieler, der vorsätzlich ein grobes Foul begeht durch das ein anderer Spieler verletzt wird, hat keinen Anspruch auf Versicherungsleistung seiner Privathaftpflichtversicherung.

So das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall eines Amateurfußballspielers, der von seinem Privathaftpflichtversicherer Freistellung von Schmerzensgeld-

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Die vom Vorsatz nicht umfasste BTM-Teilmenge

Hat der Täter Betäubungsmittel vorsätzlich eingeführt oder vorsätzlich damit Handel getrieben, scheidet eine tateinheitliche fahrlässige Einfuhr von oder ein tateinheitliches fahrlässiges Handeltreiben mit einer vom Vorsatz nicht erfassten Teilmenge dieser Betäubungsmittel durch dieselbe Handlung aus. § 29 Abs. 4 BtMG

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