Unentgeltliche Übertragung von (Teil-)Mitunternehmeranteilen – bei gleichzeitiger Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen

Die unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen der Eltern an einer GbR (Besitzgesellschaft) -jeweils als Teilmitunternehmeranteile- auf ihre Kinder führt nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven, wenn die Eltern als Sonderbetriebsvermögen bei der GbR behandelte Anteile an der Betriebsgesellschaft (GmbH) nicht vollständig

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Strukturwandel zur Liebhaberei – und die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Der Strukturwandel zur Liebhaberei stellt keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin in dem -nun nicht mehr einkommensteuerrelevanten- Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertänderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerrechtlich allerdings irrelevant.

Ermittelt der Steuerpflichtige seinen

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Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge

Die Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens entfällt nicht deshalb rückwirkend, weil das zurückbehaltene Wirtschaftsgut zu einem späteren Zeitpunkt von dem Übertragenden zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen wird.

Der Bundesfinanzhof hält damit

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Darlehnsverluste eines Freiberuflers

Darlehensverluste eines Freiberuflers führen dann nicht zu (Sonder)Betriebsausgaben, wenn das Geldgeschäft ein eigenes wirtschaftliches Gewicht hat. Dies kann der Fall sein, wenn mit der Darlehenshingabe ein Geschäft finanziert wird, bei dem die Erzielung eines Spekulationsgewinns nicht ausgeschlossen ist. Eine damit

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Gemeinsame Namensnutzung im Konzern

Eine Namensnutzung im Konzern begründet keine Geschäftsbeziehung i.S. § 1 Abs. 4 AStG a.F., die den Ansatz eines Korrekturbetrags i.S. § 1 Abs. 1 AStG a.F. rechtfertigt.

Die Gestattung einer unentgeltlichen Namensnutzung zwischen nahestehenden Personen eines Konzerns ist mithin steuerrechtlich

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