Die Frist aus § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (hier: iVm § 105 BNotO, § 64 Abs. 2 BDG) zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung ist nicht verlängerbar.
Die zweimonatige Frist des § 124a Abs. 4 Satz
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Die Frist aus § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (hier: iVm § 105 BNotO, § 64 Abs. 2 BDG) zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung ist nicht verlängerbar.
Die zweimonatige Frist des § 124a Abs. 4 Satz
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Das war „Kanzlei & Beruf“ im August 2015:
Bestehen gegen einen Rechtsanwalt zahlreiche titulierte Forderungen, hinsichtlich derer er es zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat kommen lassen müssen, und sind darunter auch vergleichsweise geringe Verbindlichkeiten, so sind damit hinreichende Beweisanzeichen für den Eintritt des Vermögensverfalls vorhanden.
Soweit der Kläger darauf verweist,
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Hat die Rechtsanwaltskammer die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls widerrufen und zugleich die sofortige Vollziehung angeordnet, so ist gegen den Beschluss des Anwaltsgerichtshofs, in dem der auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gerichtete Antrag des Rechtsanwalts zurückgewiesen wurde, die
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§ 33 Absatz 1 RVG ist auf außergerichtliche Vergleiche nicht anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn dieser außergerichtliche Vergleich zur Beendigung eines Klageverfahrens führt.
Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert
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Ein Rechtsanwalt, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und konkret darlegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet sind.
Nach der in § 14
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Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe müssen für eine zuverlässige Fristenkontrolle sorgen und, soweit sie die Fristenkontrolle dem Büropersonal überlassen, die Organisation des Bürobetriebs so gestalten, dass Fristversäumnisse vermieden werden.
Wird Wiedereinsetzung wegen eines entschuldbaren Büroversehens begehrt, muss substantiiert und
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Widerruft die Steuerberaterkammer zu Bestellung als Steuerberater, da aufgrund dessen Eintragungen im Schuldnerverzeichnis von einem Vermögensverfall auszugehen sei, erfordert der sog. Entlastungsbeweis gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG einen substantiierten und glaubhaften Vortrag, aufgrund dessen mit hinreichender Gewissheit
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Ein Rechtsanwalt hat – dem Gebot des sichersten Weges folgend – durch geeignete organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht.
Zwar darf er sich zur fristwahrenden Übermittlung solcher fristgebundenen
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In Fällen der Rechts- und Steuerberaterhaftung bestimmen sich die Beweiserleichterungen für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises.
Lässt der Mandant offen, für welche von mehreren möglichen Vorgehensweisen er sich bei pflichtgemäßer Beratung entschieden hätte, ist
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Ein Anspruch des Mandanten aus Sekundärhaftung besteht auch gegen den Anwalt, der als Scheinsozius wegen der primären Pflichtverletzung nur analog § 128 HGB haftet, aber im Rahmen eines persönlichen Folgemandats die sekundäre Hinweispflicht verletzt.
Findet für die Verjährung des Schadensersatzanspruchs
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Vorprozessuale Rechtsverfolgungskosten in Form anwaltlichen Zeithonorars können als Schaden grundsätzlich bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet verlangt werden, weitergehende Kosten nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn der Geschädigte dies nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für erforderlich und zweckmäßig halten
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Die in § 6 Nr. 4 StBerG bezeichneten Personen sind gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 StBerG berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich als Buchhalter zu bezeichnen. Ihnen ist es nach § 8 Abs. 4 Satz 1 StBerG nicht verboten,
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Die Nichtanforderung einer Vollmacht beim Auftreten eines Rechtsanwalts stellt keine unrichtige Sachbehandlung seitens des Finanzgerichts dar.
Anlass für diese Feststellung des Bundesfinanzhofs war die Kostenbeschwerde eines Insolvenzverwalters. Die Insolvenzschuldnerin hatte im Jahr 2010 vor dem Finanzgericht Klage gegen sie betreffende
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Ein Rechtsanwalt kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Berechnung von im Bürobetrieb häufig vorkommenden Fristen an qualifiziertes Büropersonal delegieren. Wird ihm indes die Akte zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung, zum Beispiel auf Grund der notierten Vorfrist vorgelegt, muss er den
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Dient eine Geschäftsreise mehreren Geschäften, sind nach Vorbemerkung 7 Abs. 3 Satz 1 VV-RVG die dabei entstandenen Auslagen nach den Nr. 7003 bis 7006 VV-RVG nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen, die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden
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Nach § 139 Abs. 1 FGO können nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen erstattet werden. Die Kosten mehrerer Rechtsanwälte sind nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines
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Die Vereinbarung eines freien Rücktrittsrechts in einem notariellen Kaufvertrag rechtfertigt es nicht, dass der Notar die Beurkundung ohne Einhaltung der Regelfrist von zwei Wochen nach § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG (hier: in der Fassung vom 23.07.2002)
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Zur schlüssigen Darlegung eines Schadensersatzanspruches ist es nicht ausreichend nur vorzutragen, dass eine anwaltliche Pflicht verletzt worden sei, sondern es ist auch darzulegen, wie sich bei pflichtgemäßem Verhalten der Sachverhalt und die Vermögenslage des Geschädigten entwickelt hätten.
Sofern ein solcher
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Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 BRAO wird ein Vermögensverfall des Rechtsanwalts vermutet, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsanwalts eröffnet worden ist.
Der Einwand der Zahlungsunwilligkeit ist zwar unbeachtlich, wenn und soweit der Schuldner zugleich
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Das Verbot, ohne die Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufzunehmen oder zu verhandeln, gilt auch für einen Rechtsanwalt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete Masse eine Forderung geltend macht.
Nach §
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Nach § 119 Nr. 6 FGO ist ein Urteil stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, wenn die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist.
Es reicht hierfür aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht
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Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist nach der mit Wirkung ab 1.09.2009 erfolgten Änderung des Verfahrensrechts allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder – wenn
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Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin können Rechtsreferendare gegenüber dem Prüfungsamt keinen bestimmten Termin auf Abhaltung der mündlichen Prüfung beanspruchen.
Im hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall wollte ein Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin seine mündliche Prüfung vor dem
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§ 51 BeurkG gewährt keinen allgemeinen Auskunftsanspruch zu nicht näher bezeichneten Beurkundungen. Dies gilt auch dann, wenn die Auskunft der Durchsetzung von Gebührenrückerstattungsansprüchen eines (badischen) Notars gegenüber dem Land dienen soll und dem Antragsteller (hier: der Erbin des Notars) eine
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Die Erklärung des Rechtsanwalts, später gestützt durch die schriftliche Erklärung des Mandanten, dass er seinen Rechtsanwalt nicht von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbinde, er werde sich in seiner Vernehmung auf § 53 StPO beziehen, führt nicht zu einer genügenden Entschuldigung für
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Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 und 3 RVG ist Voraussetzung der Bewilligung einer Pauschgebühr, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht, dass diese wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache bzw. des betroffenen Verfahrensabschnitts nicht zumutbar
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Nach § 56 Abs. 1 FGO ist einem Beteiligten auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Dabei schließt jedes Verschulden, also auch einfache Fahrlässigkeit, die Wiedereinsetzung in den
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Fristenprobleme, Hinweispflichten und der Zulassungswiderruf wegen Vermögensverfall.
Das waren unsere Berichte aus „Kanzlei & Beruf“ im Juni 2015:Artikel lesen
Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind. Ein Vermögensverfall wird kraft Gesetzes unter
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Eine rechtsverletzende Dauerhandlung (hier das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien im Internet) ist zur Bestimmung des Beginns der Verjährung gedanklich in Einzelhandlungen (also in Tage) aufzuspalten, für die jeweils eine gesonderte Verjährungsfrist läuft.Ein Steuerberater, der mit der Vertretung im Verfahren
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Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs nach dem ab dem 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder – wenn
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Nach §§ 7, 17 Abs. 1 Satz 1 KostO i.V.m. § 141 KostO verjährten Ansprüche auf Zahlung von Notarkosten (Gebühren und Auslagen) in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem das gebührenpflichtige Geschäft beendet war bzw. die Auslagen entstanden
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Eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle bei rechtzeitiger postalischer Versendung fristgebundener Schriftsätze setzt nicht generell die Einholung einer Eingangsbestätigung vor Streichung der Frist voraus. Ordnet ein Rechtsanwalt die Einholung einer Eingangsbestätigung an, obwohl er hierzu nicht verpflichtet gewesen wäre, können Fehler, die ihm
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Mit dem Vermögensverfall des Rechtsanwalts ist nach der in § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zum Ausdruck gekommenen Wertung des Gesetzgebers grundsätzlich eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verbunden.
Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang
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Fristenkontrolle und Wiedereinsetzung; Altersgrenzen für (Anwalts-)Notare und auswärtige Beurkundungen; Beratungspflichten und die Steuerberatung durch die Hausverwaltung.
Das waren die Themen aus „Kanzlei und Beruf“ im Mai 2015:Artikel lesen
Die Frage, ob die eine Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen im Sinne von § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO glaubhaft gemacht sind, bestimmt sich nach den zu § 294 ZPO entwickelten Grundsätzen. Danach genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die
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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Prozessbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, die zuverlässig gewährleistet, dass die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst dann gestrichen oder anderweit als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die fristwahrende Maßnahme tatsächlich durchgeführt, der Schriftsatz also
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Das Amt des Notars erlischt gemäß § 47 Nr. 1 BNotO bei Erreichen der Altersgrenze des § 48a BNotO auch dann kraft Gesetzes, wenn er vor Einführung dieser Altersgrenze eine Urkunde über die Bestellung als Notar für die Dauer seiner
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Ein Dritter kann in den Schutzbereich vertraglicher Pflichten einbezogen sein, wenn der geschützte Dritte mit der Hauptleistung des Schutzpflichtigen bestimmungsgemäß in Berührung kommt, zu dieser Leistungsnähe ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des
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Der zum Widerruf seiner Bestellung führende Vermögensverfall eines Steuerberaters ist zu vermuten, wenn er in das Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts eingetragen ist.
Gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG ist die Bestellung als Steuerberater zu widerrufen, wenn der Steuerberater in
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Die dauerhafte Entfernung eines Notars aus seinem Amt aufgrund eines gravierenden Verstoßes gegen das Gebot der Unparteilichkeit ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
In dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall wurde der Notar im Jahr 1983 als Notar zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellt.
Im
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Gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergehen, ist die Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht eröffnet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die anzufechtenden Beschlüsse ist unstatthaft, da dieses Rechtsmittel den Beteiligten gemäß
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Die Entwurfsgebühr gemäß § 145 Abs. 1 KostO fällt nur dann an, wenn der Entwurf als selbständige, isoliert zu sehende notarielle Tätigkeit begehrt wird. Der Anfall der Entwurfsgebühr gemäß § 145 Abs. 3 KostO („Erfordern“) setzt voraus, dass dem Notar
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§ 10a Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BNotO verweist den Notar hinsichtlich seiner Urkundstätigkeit grundsätzlich auf den Bezirk des Amtsgerichts, in dem er seinen Amtssitz hat (Amtsbereich). Beurkundungen außerhalb seines Amtsbereichs darf der Notar dann vornehmen, wenn besondere
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§ 4 Nr. 4 StBerG erlaubt nur eine Hilfeleistung in Steuersachen „hinsichtlich des Vermögens“ und der daraus erzielten Einkünfte. Bei einem Hausverwalter umfasst dies nicht die Erstellung oder Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie der
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Die „üblichen“ Fristenprobleme, Streit mit der Rechtsanwaltskammer, Zulassungswiderruf und Wiederzulassung.
Das waren unsere Artikel aus „Kanzlei und Beruf“ im April 2015:Artikel lesen
Mit der Verwertung angeblich rechtswidrig gewonnener Erkenntnisse im Disziplinarverfahren eines Notares hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
In dem Disziplinarverfahren, in dem es um einen Treuhandverstoß im Sinne der § 23 BNotO, § 54a BeurkG sowie um den Vorwurf
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(Spätestens) mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Eintritt des Vermögensverfalls vermutet (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Hieran vermag auch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Klägers durch den Insolvenzverwalter nichts zu ändern. Die Freigabe beseitigt nicht die Insolvenz
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Der Notar ist nicht berechtigt, ein nicht zweifelfreies Verständnis vom Inhalt einer Verwahrungsanweisung seinem Handeln zugrunde zu legen, ohne mit der Treugeberin ein Einvernehmen herbeigeführt zu haben.
Die Formulierung im dritten Spiegelstrich der Hinterlegungsanweisung der Treugeberin, dass dem Notar „keine
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Wie schon unter der Geltung des § 90 Abs. 2 BRAO a.F. kann ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer einen Beschluss von Organen der Rechtsanwaltskammer auch nach neuem Recht nur dann mit dem Ziel der Ungültig- oder Nichtigerklärung anfechten (§ 112f Abs.
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Der in §§ 73, 89 BRAO in Verbindung mit spezialgesetzlichen Regelungen umrissene Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern umfasst nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstreckt sich auf alle nicht rein wirtschaftlichen Angelegenheiten von nicht zu eng
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