Für die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen die satzungsmäßige Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten in Rheinland-Pfalz besteht kein Rechtschutzbedürfnis.
So hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschieden und die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts, der sich gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten durch eine
Artikel lesen



































