Ein Tätigkeitsverbot eines ehemaligen Richters als Rechtsanwalt bei seinem früheren Gericht tätig zu sein, ist rechtmäßig. Maßgeblich ist dabei, wie der frühere Richter als Rechtsanwalt von den Rechtssuchenden aufgrund seiner früheren Funktion wahrgenommen wird.
So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts des
Artikel lesen








































