Das Oberlandesgericht Dresden hat in den ersten vier der derzeit bei ihm anhängigen Parallelverfahren zu den sog. „Business-Tools“des Meta-Konzern (Faceboo, Instagram, WhatsApp) den Meta Konzern zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz in Höhe von jeweils 1500,- € sowie zur Unterlassung der
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Risikobegrenzungsgesetz
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Das Gesetz soll das Gesetz zur Modernisierung der Rahrnenbedingungen fur Kapitalbeteiligungen ergänzen. In dem Risikobegrenzungsgesetz werden Maßnahrnen zusammengefasst,
die unerwünschten Entwicklungen
















































