Abzinsung betrieblicher Verbindlichkeiten

Der Bundesfinanzhof sieht die Verpflichtung, unverzinsliche Betriebsschulden mit 5, 5 % abzuzinsen, jedenfalls für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2010 als verfassungsgemäß an. Zugleich hat er zudem einer nachträglich vereinbarten Verzinsung die steuerliche Anerkennung versagt.

Vertragsbeziehungen zwischen verschwägerten Personen unterliegen als Angehörigenverträge

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Fußballstadion

Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus

Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus können Sonntags, Feiertags- oder Nachtarbeit sein.

Profi-Sportmannschaften reisen zu Auswärtsterminen regelmäßig in Mannschaftsbussen an. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun die Fahrzeiten im Mannschaftsbus als zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehörig angesehen. Zahlt ihr Arbeitgeber

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Mietwohnungen

Die gewerbliche geprägte, grundstücksverwaltende Personengesellschaft – und die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer

Das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten, grundstücksverwaltenden Personengesellschaft verstößt gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Bei Beteiligung einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft an einer grundstücksverwaltenden, gewerblich geprägten Personengesellschaft

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Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen durch eine grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft – und die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags

Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH neben einem Hotelgebäude auch Ausstattungsgegenstände (Bierkellerkühlanlage, Kühlräume, Kühlmöbel für Theken- und Büfettanlagen) mitvermietet, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind.

Gemäß §

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Der Prüfingenieur als Freiberufler

Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, üben eine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 EStG aus. Der Freiberuflichkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs steht die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte nicht entgegen, wenn er weiterhin leitend und eigenverantwortlich i.S. des § 18

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid – und seine rechtlich selbständigen Regelungen

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können.

Solche selbständigen Regelungen

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