Der Arbeitgeber und der Betriebsrat können eine Befristung des Arbeitsvertrags durch eine auf das Regelrentenalter bezogene Altersgrenze in einer Betriebsvereinbarung regeln. Die Altersgrenzenregelung verstößt nicht gegen § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG und das Verbot der Altersdiskriminierung
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