Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt im Rechtsstreit um die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Bootslagerplatz am Ammersee die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Kläger vermietet an einem Bootssteeg, für den er eine Genehmigung hat, Boote und Liegeplätze für Boote;
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