Sind die Nachbarn eines geplanten Kletterwaldes innerhalb der festgesetzten Nutzungszeiten keinen unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt, verstößt die Genehmigung nicht gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für den Betrieb eines
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