Mehrere Betriebsrenten – und der Freibetrag

Werden gleichzeitig mehrere Betriebsrenten bezogen, ist der Freibetrag verhältnismäßig aufzuteilen.

So hat das Sozialgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass beim Bezug von zwei Betriebsrenten die Beitragserhebung rechtmäßig ist. Allerdings hat der Freibetrag verhältnismäßig auf die beiden Betriebsrenten

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Lohn

Eigenbeitrag des Arbeitnehmers zur betrieblichen Altersversorgung – und sein Verschaffungsanspruch

Besteht im ursprünglich zugesagten, aber nicht umsetzbaren Durchführungsweg die Pflicht des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers zur Leistung eines Eigenbeitrags zur betrieblichen Altersversorgung, kann der Arbeitnehmer einen an diese Versorgungszusage anknüpfenden Verschaffungsanspruch nur unter Berücksichtigung eines entsprechenden Eigenbeitrags verlangen.

Das Bundesarbeitsgericht hat in

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Taschenrechner

Betriebliche Altersversorgung – und ihre mehrfache Ablösung durch Betriebsvereinbarungen

Die Wirksamkeit einer durch Betriebsvereinbarung erfolgten Ablösung einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung ist hinsichtlich der dadurch bedingten Eingriffe in die Höhe von Versorgungsanwartschaften anhand des vom Bundesarbeitsgericht entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas zu überprüfen. Mehrere nacheinander folgende Ablösungen sind dabei gesondert zu beurteilen.

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Senior

Die Betriebsrente im Versorgungsausgleich – und der nachehezeitlich eingetretene Versorgungsfall

Die mit dem nachehezeitlich eingetretenen Versorgungsfall einhergehende Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden Anwartschaftsdynamik einer endgehaltsbezogenen betrieblichen Altersversorgung gehört zu den auf den Ehezeitanteil zurückwirkenden tatsächlichen Änderungen, die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung

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Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers – und der Widerruf einer Versorgungsanwartschaft

Aufgrund des Entgeltcharakters der betrieblichen Altersversorgung und des besonderen Schutzbedürfnisses der Versprechensempfänger, das eine starke Verfestigung bereits der Anwartschaften auf Pensionsleistungen zur Folge hat, kommt eine Versagung von Versorgungsleistungen wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur in

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Betriebsrente – und der Rechtsmissbrauch

Der Rechtsmissbrauchseinwand kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer die Unverfallbarkeit seiner Versorgungsanwartschaft nur durch Vertuschung schwerer Verfehlungen erschlichen hat.

Das ist anzunehmen, wenn eine rechtzeitige Entdeckung derartiger Verfehlungen zur fristlosen Kündigung geführt hätte, bevor die Versorgungsanwartschaft unverfallbar wurde und der

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